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Psychologie  


Das Weber-Fechner-Gesetz


Dieses Gesetz beschreibt die Anpassungsfähigkeit unserer Sinnesorgane an eine riesige Bandbreite von objektiv messbaren Reizintensitäten. Wir können uns z.B. sowolhl nachts als auch bei gleißenden Sonnenlicht zurechtfinden. Das Gesetz besagt, dass sich die gefühlte Stärke von Sinneseindrücken proportional zum Logarithmus der objektiven Intensität des verursachenden physikalischen Reizes (gemessen als Vielfaches der Reizschwelle) verhält. Ursprünglich bezog man dieses Gesetz nur auf die Sinneseindrücke wie Hören, Sehen, Riechen und die Schmerzempfindung. Aber mir fiel auf, dass es offenbar auch für unser Zahlenempfinden zuständig sein müsste. Auch da können wir gefühlsmäßig mit Eurocents ebenso wie mit Beträgen von mehreren Billionen Euro hantieren, indem wir uns gedanklich eigentlich immer nur um die führenden drei Stellen in den Zahlenangaben kümmern.

Tatsächlich begegnen wir beim Umgang mit Geld doch ziemlich oft Problemen, die mit unserem Gefühl für Zahlen zu tun haben. Besonders deutlich kommt dies bei Verhandlungen um neue Lohnabschlüsse zum Ausdruck. Hier ist das Gefühl für einen fairen Kompromis gefragt. Bei einfachen Tarifabschlüssen, die sich auf den Gebieten nur weniger Themen abspielen, habe ich oft beobachtet, dass man sich schließlich beim geometrischen Mittel der beiden Extremforderungen der beiden Parteien traf.

Der Zusammenhang mit dem Weber-Fechnerschem Gesetz liegt darin, dass der Logarithmus des geometrischen Mittels das arithmetrische Mittel der Logarithmen der beiden Extremforderunge ist, wenn man das Komma generell so setzt, dass man mit ganzen Zahlen rechnen kann. Die Reizschwelle hätte dann den Wert Eins.

Meiner Ansicht nach könnte man bei Benutzung des geometrischen Mittels so manchen
Streik und damit die oft recht bedeutenden Streikkosten sparen, von dem Ärger ganz zu schweigen.